Barrierefreie Website Pflicht:
Was das BFSG für dich bedeutet (2026)
Ein Gesetz, das seit über einem Jahr gilt und trotzdem kaum jemand kennt. Wer betroffen ist, wer nicht, und was ein Verstoß im schlimmsten Fall kostet.
Was das BFSG überhaupt ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie, den European Accessibility Act, in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 28. Juni 2025, und zwar ohne Übergangsfrist für bereits bestehende Angebote: Eine Webseite, die seit zehn Jahren online ist, muss die Anforderungen genauso erfüllen wie eine, die gestern live gegangen ist. 2026 ist die Schonfrist endgültig vorbei, die Marktaufsicht ist aktiv, erste Bußgeldverfahren laufen bereits.
Wer betroffen ist, und wer nicht
Das Gesetz richtet sich an private Unternehmen, die digitale Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, ausdrücklich genannt sind unter anderem elektronischer Geschäftsverkehr, also Online-Shops, sowie Bank- und Telekommunikationsdienstleistungen und E-Books. Zwei Ausnahmen gelten:
✓ Reine B2B- oder Privatangebote
Wer ausschließlich an andere Unternehmen verkauft oder rein privat aktiv ist, fällt nicht unter das Gesetz.
✓ Kleinstunternehmen
Weniger als zehn Beschäftigte oder ein Jahresumsatz beziehungsweise eine Bilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro befreit von der Pflicht.
Wichtig für viele unserer Kunden: Ein Restaurant mit Online-Reservierung oder eine Ferienwohnung mit eigener Buchungsstrecke kann trotz kleiner Größe betroffen sein, wenn die Schwellenwerte überschritten werden. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Einschätzung, bevor man sich auf die Ausnahme verlässt.
Was „barrierefrei" hier konkret heißt
Geprüft wird nach der Norm EN 301 549, die für Webseiten und Anwendungen auf WCAG 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist. In der Praxis geht es unter anderem um: ausreichenden Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur ohne Maus, Alternativtexte für Bilder, verständliche Formularfehler, und eine Struktur, die Screenreader korrekt vorlesen können. Vieles davon ist mit einer sauber gebauten, modernen Webseite bereits automatisch erfüllt, einiges braucht gezielte Nacharbeit.
Was bei einem Verstoß passiert
Anders als bei vielen anderen Vorschriften ist hier keine Abmahnwelle durch Wettbewerber das Hauptrisiko, sondern die Marktüberwachungsbehörden der Länder, die aktiv prüfen können. Wer betroffen ist und die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert ein Verfahren mit der Aufforderung zur Nachbesserung, im weiteren Verlauf auch Bußgelder. Für ein kleines Unternehmen ist das vor allem ein Zeitrisiko: Eine nachträgliche Umsetzung unter Druck ist aufwendiger als eine, die von Anfang an mitgedacht wird.
Wie wir damit umgehen
Bei neuen Webseitenprojekten setzen wir die zentralen WCAG-Kriterien von Anfang an um, Kontraste, Tastaturbedienbarkeit, saubere Struktur, das kostet in der Neuentwicklung fast nichts zusätzlich. Bei bestehenden Kundenprojekten schauen wir uns auf Wunsch gezielt an, welche Punkte fehlen, und was sich mit vertretbarem Aufwand nachrüsten lässt. Eine rechtsverbindliche Einschätzung, ob dein Unternehmen konkret unter das Gesetz fällt, kann und darf nur ein Anwalt geben, das ordnen wir ehrlich ein, bevor wir mit der technischen Umsetzung anfangen.
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